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Die Voraussetzungen reformatorischer Naturrechtslehre in der humanistischen Jurisprudenz

Der Verfasser beschäftigt sich mit dem Zusammenhang zwischen dem bei den Reformatoren als selbstverständlich vorausgesetzten Natrurechtsgedanken und dem Humanismus im Bereich der Jurisprudenz, der sich zugleich durchsetzte. Diese Frage ist insofern von Bedeutung, als es beim Thema "Naturrecht...

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التفاصيل البيبلوغرافية
الحاوية / القاعدة:Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung 86(2000), Seite 398-413
المؤلف الرئيسي: Strohm, Christoph (مؤلف)
التنسيق: مقال
اللغة:German
منشور في: 2000
الموضوعات:
مواد ذات صلة:In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung
ملاحظات المؤلف:Christoph Strohm
الوصف
الملخص:Der Verfasser beschäftigt sich mit dem Zusammenhang zwischen dem bei den Reformatoren als selbstverständlich vorausgesetzten Natrurechtsgedanken und dem Humanismus im Bereich der Jurisprudenz, der sich zugleich durchsetzte. Diese Frage ist insofern von Bedeutung, als es beim Thema "Naturrecht immer auch um Grundfragen des Rechtsverständnisses geht. Eine Schlüsselstellung in der humanistischen Jurisprudenz kommt darüber hinaus der aequitas-Lehre zu. Hieraus ergibt sich folgendes Vorgehen des Verfassers: I. Charakter und Ziele humanistischer Jurisprudenz; II. Aequitas im römischen und kanonischen Recht; III. Der aequitas-Begriff und die Entfaltung einer Naturrechtslehre in der humanistischen Jurisprudenz; IV. Wirkungen auf die protestantische Ethik
تدمد:0323-4142