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Die Voraussetzungen reformatorischer Naturrechtslehre in der humanistischen Jurisprudenz

Der Verfasser beschäftigt sich mit dem Zusammenhang zwischen dem bei den Reformatoren als selbstverständlich vorausgesetzten Natrurechtsgedanken und dem Humanismus im Bereich der Jurisprudenz, der sich zugleich durchsetzte. Diese Frage ist insofern von Bedeutung, als es beim Thema "Naturrecht...

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Wedi'i Gadw mewn:
Manylion Llyfryddiaeth
Cyhoeddwyd yn:Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung 86(2000), Seite 398-413
Prif Awdur: Strohm, Christoph (Awdur)
Fformat: Erthygl
Iaith:German
Cyhoeddwyd: 2000
Pynciau:
Eitemau Perthynol:In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung
Nodiadau'r Awdur:Christoph Strohm
Disgrifiad
Crynodeb:Der Verfasser beschäftigt sich mit dem Zusammenhang zwischen dem bei den Reformatoren als selbstverständlich vorausgesetzten Natrurechtsgedanken und dem Humanismus im Bereich der Jurisprudenz, der sich zugleich durchsetzte. Diese Frage ist insofern von Bedeutung, als es beim Thema "Naturrecht immer auch um Grundfragen des Rechtsverständnisses geht. Eine Schlüsselstellung in der humanistischen Jurisprudenz kommt darüber hinaus der aequitas-Lehre zu. Hieraus ergibt sich folgendes Vorgehen des Verfassers: I. Charakter und Ziele humanistischer Jurisprudenz; II. Aequitas im römischen und kanonischen Recht; III. Der aequitas-Begriff und die Entfaltung einer Naturrechtslehre in der humanistischen Jurisprudenz; IV. Wirkungen auf die protestantische Ethik
ISSN:0323-4142