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Die Voraussetzungen reformatorischer Naturrechtslehre in der humanistischen Jurisprudenz

Der Verfasser beschäftigt sich mit dem Zusammenhang zwischen dem bei den Reformatoren als selbstverständlich vorausgesetzten Natrurechtsgedanken und dem Humanismus im Bereich der Jurisprudenz, der sich zugleich durchsetzte. Diese Frage ist insofern von Bedeutung, als es beim Thema "Naturrecht...

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Foilsithe in:Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung 86(2000), Seite 398-413
Príomhúdar: Strohm, Christoph (Údar)
Formáid: Article
Teanga:German
Foilsithe: 2000
Ábhair:
Míreanna Gaolmhara:In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung
Notái Údair:Christoph Strohm
Cur Síos
Achoimre:Der Verfasser beschäftigt sich mit dem Zusammenhang zwischen dem bei den Reformatoren als selbstverständlich vorausgesetzten Natrurechtsgedanken und dem Humanismus im Bereich der Jurisprudenz, der sich zugleich durchsetzte. Diese Frage ist insofern von Bedeutung, als es beim Thema "Naturrecht immer auch um Grundfragen des Rechtsverständnisses geht. Eine Schlüsselstellung in der humanistischen Jurisprudenz kommt darüber hinaus der aequitas-Lehre zu. Hieraus ergibt sich folgendes Vorgehen des Verfassers: I. Charakter und Ziele humanistischer Jurisprudenz; II. Aequitas im römischen und kanonischen Recht; III. Der aequitas-Begriff und die Entfaltung einer Naturrechtslehre in der humanistischen Jurisprudenz; IV. Wirkungen auf die protestantische Ethik
ISSN:0323-4142