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Die Voraussetzungen reformatorischer Naturrechtslehre in der humanistischen Jurisprudenz

Der Verfasser beschäftigt sich mit dem Zusammenhang zwischen dem bei den Reformatoren als selbstverständlich vorausgesetzten Natrurechtsgedanken und dem Humanismus im Bereich der Jurisprudenz, der sich zugleich durchsetzte. Diese Frage ist insofern von Bedeutung, als es beim Thema "Naturrecht...

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Publié dans:Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung 86(2000), Seite 398-413
Auteur principal: Strohm, Christoph (Auteur)
Format: Article
Langue:German
Publié: 2000
Sujets:
Documents similaires:In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung
Notes sur l'auteur:Christoph Strohm
Description
Résumé:Der Verfasser beschäftigt sich mit dem Zusammenhang zwischen dem bei den Reformatoren als selbstverständlich vorausgesetzten Natrurechtsgedanken und dem Humanismus im Bereich der Jurisprudenz, der sich zugleich durchsetzte. Diese Frage ist insofern von Bedeutung, als es beim Thema "Naturrecht immer auch um Grundfragen des Rechtsverständnisses geht. Eine Schlüsselstellung in der humanistischen Jurisprudenz kommt darüber hinaus der aequitas-Lehre zu. Hieraus ergibt sich folgendes Vorgehen des Verfassers: I. Charakter und Ziele humanistischer Jurisprudenz; II. Aequitas im römischen und kanonischen Recht; III. Der aequitas-Begriff und die Entfaltung einer Naturrechtslehre in der humanistischen Jurisprudenz; IV. Wirkungen auf die protestantische Ethik
ISSN:0323-4142