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Die Voraussetzungen reformatorischer Naturrechtslehre in der humanistischen Jurisprudenz
Der Verfasser beschäftigt sich mit dem Zusammenhang zwischen dem bei den Reformatoren als selbstverständlich vorausgesetzten Natrurechtsgedanken und dem Humanismus im Bereich der Jurisprudenz, der sich zugleich durchsetzte. Diese Frage ist insofern von Bedeutung, als es beim Thema "Naturrecht...
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發表在: | Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung 86(2000), Seite 398-413 |
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主要作者: | |
格式: | Article |
語言: | German |
出版: |
2000
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主題: | |
相關項目: | In:
Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung |
作者筆記: | von Christoph Strohm |
總結: | Der Verfasser beschäftigt sich mit dem Zusammenhang zwischen dem bei den Reformatoren als selbstverständlich vorausgesetzten Natrurechtsgedanken und dem Humanismus im Bereich der Jurisprudenz, der sich zugleich durchsetzte. Diese Frage ist insofern von Bedeutung, als es beim Thema "Naturrecht immer auch um Grundfragen des Rechtsverständnisses geht. Eine Schlüsselstellung in der humanistischen Jurisprudenz kommt darüber hinaus der aequitas-Lehre zu. Hieraus ergibt sich folgendes Vorgehen des Verfassers: I. Charakter und Ziele humanistischer Jurisprudenz; II. Aequitas im römischen und kanonischen Recht; III. Der aequitas-Begriff und die Entfaltung einer Naturrechtslehre in der humanistischen Jurisprudenz; IV. Wirkungen auf die protestantische Ethik |
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Item Description: | Aufsatz |
ISSN: | 0323-4142 |